Informationen zum Coronavirus

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1 Bergatreute, den 20. März 2020 Nummer 12 Informationen zum Coronavirus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich wende mich heute auf diesem Wege direkt an Sie. Wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, schreitet die Verbreitung des Coronavirus weiter voran. Die Erkrankungszahlen sind in den vergangenen Tagen drastisch angestiegen. Zur Eindämmung der Neuinfektionen hat die Bundes- wie auch die Landesregierung drastische Maßnahmen beschlossen, die unser aller Leben in der nächsten Zeit einschneidend tangieren. Der Landkreis hat mit einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass Veranstaltungen jeglicher Art, auch private Veranstaltungen, ab 50 Personengrundsätzlich verboten sind. Keiner kann momentan voraussagen wie lange diese Einschränkungen gelten werden. Mit den Vereinsvertretern habe ich am Samstag vereinbart, dass alle Vereinsaktivitäten, wie zum Beispiel Generalversammlungen, Chorproben usw. vorerst ruhen. Alle öffentlichen Einrichtungen haben wir geschlossen (Gemeindehalle, Roter Platz usw.). Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen verantwortlichen Vereinsvertretern für die Einsicht und das verantwortungsvolle Handeln bedanken. Mir ist bewusst, dass dies keine leichte Entscheidung war. Ich möchte Sie alle sehr herzlich bitten die Lage ernst zu nehmen und die entsprechenden Hinweise und Anordnungen zu befolgen (weitere Informationen siehe unten). Unser gemeinsames Ziel muss es sein die Neuinfektionen einzudämmen, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Daher ist dringend angeraten, dass wir alle unsere sozialen Kontakte einschränken. Bleiben Sie daheim! Verlassen Sie das Haus nur um wirklich dringend notwendige Dinge zu erledigen (z.b. zum Einkaufen, Arztbesuche). Um es deutlich zu sagen: Es ist in dieser Situation vollkommen unverantwortlich Partys oder ähnliches zu feiern und mit vielen Leuten zusammen zu kommen. Das bedeutet aber nicht, dass wir keinen Kontakt miteinander haben dürfen! Es gibt auch andere Wege als die, der persönlichen Kontaktaufnahme, wie zum Beispiel Telefonate, Mails, WhatsApp, Skype usw. Bitte schauen Sie in ihrer Nachbarschaft, wer Hilfe benötigt und fragen Sie ob Sie Hilfe leisten sollen (Erledigung von Einkäufen usw.) oder melden Sie uns, wer Unterstützung braucht. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen, wie zum Beispiel die Schließung der Schulen und Kindergärten, manche Eltern vor große Herausforderungen stellen. Ich bin mir aber sicher, dass wir als Gemeinschaft auch diese schwierige Zeit durchstehen werden. Wichtig ist jetzt, dass jeder von uns in seinem Umfeld besonnen handelt. Es besteht kein Grund zu Überreaktionen. Wichtig ist mir, dass das Rathaus auch weiterhin für Sie erreichbar ist, wenn auch in anderer Form als bislang gewohnt. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und um die Verwaltung nicht lahm zu legen, ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wenn Sie etwas von uns brauchen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Auf unserer Homepage finden Sie auf der Startseite weiterführende Informationen zu diesem Thema.

2 Seite 2 Bergatreute, den 20. März 2020 Bürger und Gemeinde Ich versichere Ihnen, dass wir im Rathaus alles erforderliche Tun werden, um die Lage auch weiterhin im Griff zu behalten. Dazu benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung, Mithilfe und Verständnis für eventuelle weitere einschränkende Maßnahmen, die vielleicht noch kommen mögen. Hierfür bedanke ich mich bei Ihnen allen im Voraus. Gemeinsam und miteinander werden wir diese Herausforderung bestehen! Helmfried Schäfer, Bürgermeister Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es hier: Homepage der Gemeinde Bergatreute: Robert Koch Institut (Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus): Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Bundesgesundheitsministerium: Bundesinnenministerium: Landesministerium für Soziales und Integration: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Notfall- Informations- und Nachrichten App: NINA (im Playstore oder Appstore) Tagesschau: oder als App ZDF: oder als App Rufnummern inner- und außerhalb der Gemeinde Rathaus Fax Schule Fax: Störungsdienst Wasserversorgung (Tag und Nacht) (0171) Nachbarschaftshilfe 1566 oder 1763 Windelbande Kindergarten Maria Heimsuchung 4510 Kindergarten Wunderland Kath. Pfarramt Bergatreute 4403 Ev. Pfarramt Alttann 4154 Sozialstation Gute Beth, Bad Waldsee (07524) 1204 Sozialstation des Arbeiter-Samariter-Bundes, Wolfegg Tel /95397 Öffnungszeiten Postfiliale Mo. - Fr.: 8.00 bis Uhr Sa.: 7.30 bis Uhr Impressum Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Helmfried Schäfer oder sein Vertreter im Amt, Ravensburger Str. 20, Bergatreute Tel. (07527) , Fax: (07527) Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, Kornwestheim Tel. (07154) , Fax: (07154) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti, anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenberatung: Tel.: (07154) Fax: (07154) , Anzeigenschluss Mittwoch, Uhr Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt: Dienstag, Uhr, abhängig je nach Feiertag -Adresse: amtsblatt@bergatreute.de Erscheint wöchentlich freitags. Bezugsgebühr jährlich 18 Euro

3 Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. März 2020 Seite 3 Pressemitteilung des Landratsamtes vom , 16:08 Uhr Covid-19 - Jetzt 50 Infizierte im Landkreis Ravensburg Landkreis und Kommunen beschließen Allgemeinverfügung Veranstaltungen ab 51 Personen ab Montag untersagt Viele öffentliche Einrichtungen werden bis auf weiteres geschlossen Kreis Ravensburg Mittlerweile sind (Stand heute) 50 Menschen im Landkreis Ravensburg an der neuartigen Lungenkrankheit Covid-19 erkrankt. Weiterhin gilt, dass die Krankheit in allen Fällen bisher einen milden Verlauf nimmt. Zusammenhalt stärken, Abstand wahren das ist meine herzliche Bitte an die Menschen bei uns im Landkreis, sagt Landrat Harald Sievers. Wir werden diese Krise mit deutlichen Einschnitten für uns alle bestehen. Dafür sind klare Vorgaben und die Eigenverantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers notwendig., so Sievers. Entsprechend haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und das Landratsamt am Wochenende die aktuelle Situation analysiert und das weitere Vorgehen besprochen. Dabei wurde gemeinsam beschlossen, dass das Landratsamt für die Städte und Gemeinden eine so genannte Allgemeinverfügung erlässt. Damit werden ab Montag kreisweit alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern untersagt; für Veranstaltungen zwischen 20 und 50 Teilnehmern gilt, dass sie vorab dem jeweils zuständigen Rathaus gemeldet werden müssen. Ferner haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vereinbart, dass ab sofort und bis auf weiteres viele öffentlichen Einrichtungen geschlossen werden. Betroffen davon sind kommunale Vereinsheime, Sport- und Festhallen, Schwimmbäder, Büchereien, Museen, aber auch die Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft und Volkshochschulen stellen ab sofort ihren Betrieb ein. Alles, was nicht unbedingt zur Versorgung der Bevölkerung notwendig ist, wird heruntergefahren, so der Vorsitzende der Bürgermeisterkonferenz im Landkreis, Peter Smigoc. Der Vogter Bürgermeister ist sich mit Landrat Sievers einig, dass diese Maßnahmen notwendig sind um eine Zuspitzung der Lage wie in Italien zu vermeiden. Prüfen Sie, welche Kontakte in den nächsten Wochen wirklich wichtig sind und gehen Sie in Ihrer Freizeit möglichst wenig unter Leute, appellieren deshalb Smigoc und Sievers an alle Bürgerinnen und Bürger. Um die direkten Kontakte zu minimieren und mögliche Ansteckungen zu vermeiden, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich nach Möglichkeit telefonisch oder per an die Rathäuser im Landkreis zu wenden. Trotz der Einschränkungen im Besuchsverkehr stehen die Rathäuser für Auskünfte zur Verfügung, aber nur die unbedingt notwendigen Dinge sollen noch im direkten Kontakt erledigt werden. Zu den ab Dienstag anstehenden Schließungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen weist das Landratsamt darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit ebenfalls soziale Kontakte meiden und Zuhause belieben sollen. Wir wissen, dass das gerade für Kinder und Jugendliche eine ganz besondere Herausforderung und Einschränkung darstellt, so Sievers, der deshalb umso mehr auf die Besonnenheit und das Verantwortungsbewusstsein der Eltern baut. Auch kann sich der Landrat gut vorstellen, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre Klassen in den nächsten Wochen per oder auf ähnlichen Wegen mit Lernstoffen versorgen. Zusammen mit Dr. Michael Föll, dem Leiter des Gesundheitsamtes mahnt Sievers trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zur Besonnenheit. Dass die Fallzahlen und damit auch die Sorgen in der Bürgerschaft in den kommenden Wochen auch hierzulande weiter deutlich steigen werden, sind sich beide sicher. Trotzdem bleibe es dabei, dass wir alles unterlassen müssen, was die ohnehin schon am Anschlag arbeitenden Mediziner und Labore davon abhält, sich um die wirklich Erkrankten zu kümmern, rufen Sievers und Föll zu einem verantwortungsbewußten Verhalten auf. Dazu gehört, so der Epidemie-Fachmann Föll, insbesondere, dass die Untersuchungs- und Testkapazitäten denen vorbehalten bleiben, die tatsächlich die einschlägigen Krankheitssymptome aufweisen und in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten. In diesen Fällen rät Föll dringend, sich unbedingt zuerst an seinen Hausarzt zu wenden und zwar telefonisch, bis zur endgültigen Abklärung zu Hause zu bleiben und seinen Kontakt zu anderen Personen auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Also bitte nicht ohne vorherige Absprache mit dem Hausarzt in die Hausarztpraxis, in die zentrale Corona-Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte oder in ein Krankenhaus gehen!, plädiert Föll für ein der Situation angemessenes bedachtes Verhalten. Erneut herzlich danken möchte ich dem Vorsitzenden unserer Kreisärzteschaft, Herrn Dr. Bürger, mit allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Beschäftigten unserer Oberschwabenklinik für die große Gemeinschaftsanstrengung mit der alle Akteure im Gesundheitswesen versuchen, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen, so Landrat Sievers abschließend Covid-19/Corona Landkreis und Kommunen erneuern Allgemeinverfügung Veranstaltungen ab 51 Personen weiter untersagt Auch nach Inkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes bleibt es im Landkreis Ravensburg bei der am vergangenen Sonntag getroffenen Regelung, wonach Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern untersagt sind. Begründet werden die strengeren Regelungen mit der im Landesvergleich überdurchschnittlichen Anzahl von Infizierten. Konkret regelt die Allgemeinverfügung: 1. Soziale Kontakte sind auf das Notwendige zu reduzieren. 2. Es ist untersagt, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen durchzuführen. 3. Die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) kann in besonders gelagerten Einzelfällen, wie zum Beispiel bei gesetzlich vorgeschriebenen Veranstaltungen oder einer Veranstaltung im überwiegenden

4 Seite 4 Bergatreute, den 20. März 2020 Bürger und Gemeinde öffentlichen Interesse, auf Antrag Ausnahmen vom Verbot nach Nummer 2 - gegebenenfalls unter Auflagen -zulassen. 4. Geplante öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von 20 bis 50 Personen sind der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) mindestens 72 Stunden vor Beginn in Textform anzuzeigen. Mit der Anzeige ist die Notwendigkeit der Veranstaltung vom Veranstalter zu begründen. Dabei hat er das Interesse an der Durchführung der Veranstaltung mit dem hiervon ausgehenden Risiko der Übertragung von SARS-CoV-2 analog des Schemas des Robert-Koch-Instituts Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen (abrufbar im Internet unter de/de/content/infaz/n/neuartiges_coronavirus/ncov.html) abzuwägen. Geplante Maßnahmen zur Verringerung des Übertragungsrisikos sind darzulegen. 5. Bei Veranstaltungen nach Nummer 4 hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Außerdem ist, soweit möglich, ein Überblicksfoto, wer neben wem sitzt, anzufertigen. Die Anwesenheitsliste und das Foto sind vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen. 6. Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für die Sitzungen von Gremien nach der Gemeindeordnung sowie der Landkreisordnung, über deren Durchführung der bzw. die jeweilige Vorsitzende des Gremiums entscheidet, sowie damit zusammenhängende Vorbereitungstreffen. Sie gilt ferner nicht für behördliche Besprechungen. Für die öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen gelten ausschließlich die Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. 7. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag ( ) bis einschließlich 31. März Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Ravensburg Das Landratsamt Ravensburg erlässt im Wege der Eilzuständigkeit nach 16 Abs. 7 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) im Einvernehmen mit den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden des Landkreises Ravensburg für die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kißlegg, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende folgende ALLGEMEINVERFÜGUNG über das Verbot und die Einschränkung von Veranstaltungen zur Eindämmung der durch SARS-CoV-2 (neuartiges Corona-Virus 2019) verursachten Atemwegserkrankung 1. Soziale Kontakte sind auf das Notwendige zu reduzieren. 2. Es ist untersagt, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen durchzuführen. 3. Die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) kann in besonders gelagerten Einzelfällen, wie zum Beispiel bei gesetzlich vorgeschriebenen Veranstaltungen oder einer Veranstaltung im überwiegenden öffentlichen Interesse, auf Antrag Ausnahmen vom Verbot nach Nummer 2 gegebenenfalls unter Auflagen zulassen. 4. Geplante öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von 20 bis 50 Personen sind der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) mindestens 72 Stunden vor Beginn in Textform anzuzeigen. Mit der Anzeige ist die Notwendigkeit der Veranstaltung vom Veranstalter zu begründen. Dabei hat er das Interesse an der Durchführung der Veranstaltung mit dem hiervon ausgehenden Risiko der Übertragung von SARS-CoV-2 analog des Schemas des Robert- Koch-Instituts Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen (abrufbar im Internet unter ncov.html) abzuwägen. Geplante Maßnahmen zur Verringerung des Übertragungsrisikos sind darzulegen. 5. Bei Veranstaltungen nach Nummer 4 hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Außerdem ist, soweit möglich, ein Überblicksfoto, wer neben wem sitzt, anzufertigen. Die Anwesenheitsliste und das Foto sind vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen. 6. Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für die Sitzungen von Gremien nach der Gemeindeordnung sowie der Landkreisordnung, über deren Durchführung der bzw. die jeweilige Vorsitzende des Gremiums entscheidet, sowie damit zusammenhängende Vorbereitungstreffen. Sie gilt ferner nicht für behördliche Besprechungen. Für die öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen gelten ausschließlich die Vorgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.

5 Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. März 2020 Seite 5 7. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag und bis zum Tag des Inkrafttretens einer Verordnung der Landesregierung mit Regelungen zum Verbot von Veranstaltungen. ZUWIDERHANDLUNGEN Nach 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt. Die Nummern 2, 4 und 5 dieser Allgemeinverfügung stellen mit ihrer Bekanntgabe eine solche vollziehbare Anordnung dar. Im Falle der Nichtbeachtung des Verbots nach Nummer 2 dieser Verfügung sowie im Falle der Nichtbeachtung der Anzeigepflicht nach Nummer 4 und der Dokumentationspflicht nach Nummer 5 dieser Verfügung kann die zuständige Ortspolizeibehörde die Verfügung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz durchsetzen. Hierzu kommen insbesondere die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern sowie die Anwendung des unmittelbaren Zwangs in Betracht. WEITERE HINWEISE Diese Anordnung stellt eine Maßnahme nach 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG dar und ist gemäß 28 Abs. 3 in Verbindung mit 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung. Die vorliegende Allgemeinverfügung wurde als Eilmaßnahme bei Gefahr im Verzug an Stelle der zuständigen Ortspolizeibehörden erlassen. Wird diese Allgemeinverfügung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Unterrichtung der zuständigen Ortspolizeibehörde von dieser aufgehoben, so gilt sie als von der zuständigen Ortspolizeibehörde erlassen. Die Ortspolizeibehörden können die vorliegende Allgemeinverfügung jederzeit nach 16 Abs. 7 S. 3 IfSG ändern oder aufheben. Von dieser Allgemeinverfügung nicht erfasst sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit). Solche Versammlungen und Aufzüge sind weiterhin auch unterhalb einer Teilnehmerzahl von 20 Personen nach 14 des Versammlungsgesetzes spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die zuständige Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall nach 16 Abs. 6 in Verbindung mit 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG auch Veranstaltungen unterhalb einer Teilnehmerzahl von 20 Personen untersagen oder beschränken, wenn hiervon ein nicht mit den Schutzzielen des IfSG vereinbares Infektionsrisiko ausgeht. Auch von Veranstaltungen, die nicht nach dieser Allgemeinverfügung verboten sind oder einer Anzeigepflicht nach dieser Allgemeinverfügung unterliegen, kann ein Infektionsrisiko ausgehen. Das Landratsamt empfiehlt allgemein, möglichst auf Veranstaltungen zu verzichten oder diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Weiter wird allgemein empfohlen, den Besuch von Veranstaltungen zu überdenken. SACHVERHALT UND BEGRÜNDUNG Am 05. März 2020 wurde bei einer Person im Landkreis Ravensburg das neuartige Coronavirus (SARS CoV 2), das zur Erkrankung COVID-19 führen kann, labordiagnostisch nachgewiesen. Seitdem sind die Fallzahlen im Landkreis Ravensburg stark angestiegen (50 Fälle zum ). Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11. März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verfolgen das Ziel, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Sie sollen durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen ergänzt werden. Dadurch soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen, wie Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, Belastungsspitzen im Gesundheitssystem zu vermeiden und die Entwicklung antiviraler Medikamente und von Impfstoffen zu ermöglichen. Veranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfcheninfektion) z.b. durch Husten, Niesen oder engen Kontakt von Angesicht zu Angesicht kann es durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind beschrieben, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle. Übertragungen kommen auch bei größeren Veranstaltungen vor. Bei größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. Anordnungen nach 28 Abs. 1 IfSG stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde. Zu Nummer 1 und 2: Diese Maßnahmen gründen auf 16 Abs. 1 sowie 28 Abs. 1 IfSG. Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren ( 16 Abs. 1 IfSG). Werden Ansteckungsverdächtige festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen ( 28 Abs. 1 IfSG). Nach 28 Abs.1 Satz 2 IfSG können Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränkt oder verboten werden. Durch das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sollen durch die damit einhergehende Kontaktreduzierung die Infektionsketten verlangsamt und möglichst unterbrochen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Infektion innerhalb des Teilnehmerkreises nur eine möglichst geringe Anzahl an Menschen infiziert oder zu potentiellen Kontaktpersonen einer infizierten Person wird.

6 Seite 6 Bergatreute, den 20. März 2020 Bürger und Gemeinde Die Größenordnung von 50 Personen stellt dabei einen Personenkreis dar, innerhalb dessen im Falle eines Ausbruchs epidemiologische Ermittlungen und ggf. sich anschließende Schutzmaßnahmen gerade noch wirkungsvoll durchführbar sind. Bei darüber hinausgehender Personenanzahl kann dies nicht mehr sichergestellt werden. Das in Nummer 2 genannte Verbot ist geeignet, eine Verbreitung des Virus, das vorrangig durch Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen wird, einzudämmen. Es ist auch erforderlich, da mildere Mittel nicht zu einer Eindämmung geführt haben und andere, gleichsam wirksame mildere Mittel nicht erkennbar sind. Die getroffene Anordnung ist auch verhältnismäßig. Durch eine Infektion besteht insbesondere bei einem vulnerablen Personenkreis, wie beispielsweise immungeschwächten, älteren oder kranken Personen, die Teil einer solchen Veranstaltung sein können, das Risiko einer Erkrankung und damit eines potentiell schweren Verlaufs. Ebenso können andere Teilnehmer einer solchen Veranstaltung Vektoren für das Virus sein. Die körperliche Unversehrtheit Einzelner ist somit ebenso gefährdet wie die öffentliche Gesundheit im Ganzen. Dem gegenüber steht das eingeschränkte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Berufsfreiheit, die durch die Verbotsverfügung eingeschränkt werden gegebenenfalls auch mit der Folge von Umsatzausfällen. Diese nur zeitweise Einschränkung ist im Vergleich mit einer Erkrankung oder einer drohenden massiven Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit hinnehmbar. Dies gilt umso mehr, als für begründete Fälle Ausnahmemöglichkeiten ggf. unter Auflagen möglich sind (vgl. Nummer 3 dieser Verfügung). Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Berufsfreiheit müssen daher zurückstehen. Zu Nummer 3: Das Verbot von Veranstaltungen stellt eine Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebensbereichs dar. Aus diesem Grund muss berücksichtigt werden, dass bestimmte Veranstaltungen unter Beachtung von Auflagen durchgeführt werden können. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, um das zu Grunde liegende Risiko ermitteln und die nötigen Auflagen bestimmen zu können. Zu Nummer 4: Diese Regelung trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, in dem Veranstaltungen mit einer Größe von 20 bis 50 Personen nicht grundsätzlich untersagt werden, sondern einer Anzeige bedürfen. Bei Veranstaltungen mit 20 und mehr Personen besteht auf Grund der Nähe vieler Personen zueinander ein erhöhtes Infektionsrisiko. Deshalb muss eine Risikobewertung stattfinden, ob und ggf. welche Auflagen notwendig sind. Dies kann nur dann wirkungsvoll gewährleistet werden, wenn die Veranstaltungen bei der zuständigen Ortspolizeibehörde rechtzeitig angezeigt werden. Die Forderung nach einer Risikoabwägung unterstützt dieses Ansinnen und soll Hilfestellung und Leitlinie bei der Beurteilung der Veranstaltung bieten und eine fundierte Risikobewertung ermöglichen, die sowohl dem Schutzziel der öffentlichen Gesundheit wie auch dem Individualinteresse der Veranstaltungswilligen gerecht wird. Zu Nummer 5: Die Regelungen dienen dazu, um Kontaktketten nachvollziehen und schnell unterbrechen zu können. Zu Nummer 6: Die Regelung trägt dem Erfordernis der Handlungsfähigkeit der Organe auf kommunaler Ebene sowie der Behörden Rechnung. Im Bereich der öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen soll eine unübersichtliche Regelungslage vermieden werden. Die Verfügung wird durch das Landratsamt Ravensburg im Wege der Eilzuständigkeit nach 16 Abs. 7 IfSG getroffen. Aufgrund der über dieses Wochenende sehr dynamisch steigenden Fallzahlen im Landkreis ist ein unverzügliches Handeln geboten. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) erhoben werden. Ravensburg, den 16. März 2020 (Harald Sievers) Landrat

7 Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. März 2020 Seite 7 Merkblatt für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer Coronavirus-Erkrankung Welche Personen zählen zu den Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf? Ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer Coronavirus- Erkrankung (COVID-19) besteht für Menschen, die 60 Jahre und älter sind. Das Risiko an der Krankheit zu versterben steigt ebenfalls mit dem Alter. Besonders betroffen sind Menschen, die 80 Jahre und älter sind. Hintergrund hierfür ist, dass das Immunsystem mit zunehmendem Alter auf Infektionen weniger gut reagiert als bei Jüngeren. Unabhängig vom Alter besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Menschen mit Grunderkrankungen. Dazu zählen vor allem: Chronische Atemwegserkrankungen Bluthochdruck Herz-Kreislauf-Erkrankungen Diabetes Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen Krebs Wie können sich Risikopersonen schützen? Die allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten für Risikopersonen in besonderem Maße: Gute Händehygiene: häufiges Händewaschen mit Seife Abstand halten zu Menschen, die niesen oder husten Einwegtaschentücher benutzen Nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen Auf Händeschütteln und engen Körperkontakt wie Umarmung zur Begrüßung verzichten Bei Auftreten einer durch Viren verursachten Lungenentzündung können zusätzliche Infektionen durch Bakterien begünstigt werden, daher gilt für Personen die 60 Jahre oder älter sind und für Personen die an bestimmten Grunderkrankungen leiden: Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Pneumokokken-Impfung an, sofern Sie nicht schon einen Impfschutz haben. Im Alltag sollten soziale Kontakte so weit als möglich reduziert werden. Dabei sollten folgende Tipps beachtet werden: ßEinkäufe außerhalb der Haupteinkaufszeiten erledigen oder Einkäufe vor die Wohnungstür liefern lassen (z. B. von Familienangehörigen, Nachbarn) Öffentliche Nahverkehrsmittel möglichst außerhalb der Stoßzeiten nutzen und Handschuhe tragen, um Erregerübertragung über die Hände zu vermeiden Geschäftliche und private Treffen meiden, die nicht unbedingt notwendig sind Auf Familienfeiern verzichten, Einzelbesuche bevorzugen Größere Menschenansammlungen vermeiden Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind nur noch in Ausnahmen gestattet (Kinder, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden) Welche Aktivitäten sind ohne Risiko möglich? Freizeit- oder Sportaktivitäten an der frischen Luft, sofern man dabei keinen engen Kontakt zu anderen Personen hat (z. B. Spaziergang, Fahrradfahren) Hinweis zur Testung auf Coronavirus an der Teststation am Elisabethenkrankenhaus Herr Dr. Hans Bürger, Vorsitzender der Ärzteschaft des Landkreises Ravensburg und Beauftragter für den Notdienst der KVBW hat mitgeteilt, dass am Dienstag, rund 240 Personen an der Teststation am EK erschienen sind. Davon einige ohne vorherigen Hausarztkontakt (Meldebogen, Laborauftrag, Laboraufkleber und Versicherungskarte). Herr Dr. Bürger weist eindringlich darauf hin, dass von Menschen (auch Privatpatienten) nur ein Abstrich entnommen wird, wenn die oben genannten Papiere vorgelegt werden. Personen ohne diese Papiere werden weggeschickt!

8 Seite 8 Bergatreute, den 20. März 2020 Bürger und Gemeinde Rathaus derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen! Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Rathaus derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind aber weiterhin für Sie erreichbar! Bitte kontaktieren Sie uns über: Telefon Zentrale: Bürgerbüro: Fax: / Mail: info@bergatreute.de und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir sind erreichbar von: Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie einmal länger warten müssen. Bitte überlegen Sie sich vorher, bevor Sie uns kontaktieren, ob der Anruf, das Mail wirklich wichtig ist. Sie blockieren uns mit unnötigen Anrufen/ Mails und halten uns von unserer eigentlichen Arbeit ab. Wir versuchen unser Möglichstes zu tun, damit wir auch weiterhin für Ihre Anliegen da sind. Besucher, die das Rathaus betreten, haben einen Sicherheitsabstand von zwei Metern zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten. Die Publikumsbereiche sind im Rathaus mittels Markierungsband auf dem Boden angezeigt. Weitere Hinweise entnehmen Sie auf unserer Homepage: Vielen Dank für Ihr Verständnis! Vorgezogener Redaktionsschluss Amtliche Bekanntmachungen Sehr geehrte Autoren, aufgrund der Osterfeiertage werden folgende Redaktionsschlüsse vorgezogen: Notfallrufnummern: Veröffentlichung Polizei Redaktionsschluss , 12:00 Uhr Feuerwehr Rettungsdienst Wir bitten um Beachtung Giftnotruf und wünschen Freiburg schöne Osterfeiertage, 0761/19240 EC-Kartensperrung Der Verlag Ärztlicher Notdienst Notrufnummer an Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden an Werktagen Tel Zahnärztlicher Notfalldienst: Weitere Infos unter Tel / Apothekennotdienst Samstag: Storchen-Apotheke, Mittelöschstr. 7, Ravensburg, Tel.: Sonntag: Apotheke im Spital, Bachstr. 51, Ravensburg, Tel.: Geburten Gabriel Lukas, Sohn von Nicole Jäger geb. Blank und Benjamin Jäger, Engenreute 6 Äskulap-Pflegeambulanz Notfallrufnummer Zur Information: Beratung und Unterstützung für Senioren, kranke Menschen und Menschen mit Behinderung und deren Angehörige Caritas Bodensee-Oberschwaben Zuhause Leben Weingarten Fr. Zimmer-Meyer Sterngasse 3/1

9 Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. März 2020 Seite Weingarten Tel. 0751/ zimmer-meyer@caritas-bodensee-oberschwaben.de Sprechzeiten: Montags und freitags von bis Uhr Die Arbeitsagenturen sind auf solche Situationen gut eingestellt. Arbeitgeber können sich entweder direkt in der Arbeitsagentur oder telefonisch unter informieren. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen finden sie auf der Seite kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen. Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung, findet am Montag um Uhr in der Mensa, Schmidstraße 6 statt. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H 1. Baugesuche 1.1 Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Garagen, Flst. 1476/14, Engetweiler, Bergatreute 1.2 Bauvorhaben: Änderung zum Bauantrag vom , Neubau Lagerhalle Kfz-Handel, Flst. 1767/8, Auäcker 8, Bergatreute 2. Protokollangelegenheiten 3. Gemeindehaushalt 2020 Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 und dem Finanzplan Bebauungsplan Sonnenberg Wohnen Billigungs- und Auslegungsbeschluss 5. Gemeindestraßen Auswahl und Zustimmung der Maßnahmen zur Straßenunterhaltung im Jahre Festsetzung der Niederschlagswassergebühren für 2019 Satzungsänderung 41 Abs. 2 Abwassersatzung Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Auftragsengpässe durch Corona-Virus: Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen Wichtig ist, dass Betriebe im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Covid-19/Corona Ab Mittwoch: Termine im Landratsamt nur noch nach Voranmeldung Kfz-Zulassung in Bad Waldsee und Leutkirch im Allgäu geschlossen Jobcenter: Alle vereinbarten Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen Kreis Ravensburg ab sofort gibt es persönliche Termine im Landratsamt nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung und nur in dringenden Fällen. Die An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen wird bis auf weiteres auf die Bürgerbüro-Standorte Ravensburg und Wangen im Allgäu konzentriert und auch in diesen Fällen ist eine vorherige Terminvereinbarung ab sofort Pflicht. Damit folgt das Landratsamt den Vorgaben der Landesregierung, auch auf Behördenebene die sozialen Kontakte auf das absolute Minimum zu reduzieren, um so die weitere Verbreitung des Corona-Virus zumindest zu verlangsamen. Alle Gebäude des Landratsamtes ab sofort nur nach bestätigter Terminvereinbarung betreten werden. Bewilligte und laufende Leistungen beispielsweise des Jobcenters werden weiterhin gewährt. Besondere Herausforderungen erfordern besondere Maßnahmen, aber wir bleiben weiterhin erreichbar, bittet Landrat Harald Sievers um Verständnis für dieses Vorgehen, dem sich mittlerweile auch etliche Rathäuser und andere Behörden im Landkreis angeschlossen haben. Am Landratsamt wird es ab sofort Einlasskontrollen geben. Besucherinnen und Besucher drucken deshalb bitte ihre Terminbestätigung aus und haben den Namen ihres Ansprechpartners in der Behörde parat, verweist das Landratsamt in seiner Pressemitteilung auf die Neuerungen. Im Jobcenter entfallen alle bisher vereinbarten persönlichen Gesprächstermine ohne Rechtsfolgen und werden nicht extra abgesagt. Es entstehen für die Kundinnen und Kunden aber keinerlei Nachteile, wenn sie nicht persönlich vorsprechen, verspricht Landrat Sievers. Wir werden weiter voller Kraft für die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger da sein, so Sievers, aber im Moment zum Schutz unser Besucher und auch unser Beschäftigten eben vor allem auf elektronischem und telefonischem Weg. Aus diesem Grund hat man im Landratsamt neben der bereits bekannten Corona-Hotline nun auch zentrale Telefonleitungen für die Anmeldung bei den jeweiligen Ämtern eingerichtet. Diese sind auf der Homepage ersichtlich und werden den Bürgerinnen und Bürger in persönlichen Schreiben auf ihr jeweiliges Anliegen mitgeteilt. Covid-19/Corona Ab 19. März 2020 Landkreis schränkt abfallwirtschaftliche Dienstleistungen ein Stationäre Problemstoffsammlungen im März und April entfallen Kreis Ravensburg Ab Donnerstag, den 19. März, schränkt der Landkreis aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus bis auf Weiteres seine abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen ein.

10 Seite 10 Bergatreute, den 20. März 2020 Bürger und Gemeinde In den beiden kreiseigenen Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler werden deshalb ab Donnerstag kein Sperrmüll, Hausmüll, Gewerbemüll oder Bauschutt mehr angenommen und zwar weder von gewerblichen noch von privaten Anlieferern. Alle kostenfreien Abgabemöglichkeiten, wie zum Beispiel Leichtverpackungen (Gelber Sack), Papier, Glas und kabelbetriebene elektrische Geräte ohne Akku und Batterie bestehen weiterhin, auch die Grüngutabgabe ist nach wie vor möglich. Ersatzlos gestrichen werden auch die stationären Problemstoffsammlungen in Bad Wurzach am 20. März, in Ravensburg-Gutenfurt am 3. April und am 17. April im Bauhof Wilhelmsdorf. Die mobilen Problemstoffsammlungen finden erst wieder ab Mai 2020 statt. Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter in der Rubrik Abfallwirtschaft. Die Dienstleistungen auf den gemeindlichen Wertstoffhöfen bleiben unverändert. Aufgrund der vorgenannten Einschränkungen zur Abgabe von Sperrmüll verlängert sich die Gültigkeit der gelben Sperrmüllkarte 2019 bis zum 31. Dezember Das Abfallwirtschaftsamt im Landratsamt weist in seiner Pressemitteilung auch darauf hin, dass sowohl die kommunalen Entsorgungszentren als auch die gewerblichen Wertstoffhöfe überlastet sind. Es können deshalb nur noch dringende Anlieferungen angenommen werden. Kirchengemeinderatswahl 2020 Liebe Gläubige der Seelsorgeeinheit Oberes Achtal! Trotz der Corona-Krise gibt es eine Kirchengemeinderatswahl in Bergatreute, allerdings in anderer Form. Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Das Wahllokal ist geschlossen. Wir bitten alle Wählerinnen und Wähler inständig, an der Wahl teilzunehmen. Die Wahlbriefunterlagen können bis spätestens 3. April 2020, 12 Uhr im Pfarrhaus angefordert werden. Bei den Briefwahlunterlagen liegt Ihnen eine genaue Anleitung bei. Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens Sonntag, 05. April 2020, Uhr, im Pfarramt (Briefkasten) eingeworfen werden. (Letzte Frist!) Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen vor allem Gesundheit und dass Ihnen in den kommenden Wochen unser Vertrauen auf den guten Gott Gelassenheit und Zuversicht verleiht. Ihr Pfarrer Klaus Stegmaier VHS-Kurse vorerst ausgesetzt Vor dem Hintergrund der am 13. März vom Land beschlossenen Schulschließungen bis wird auch die Volkshochschule Bad Waldsee und die Außenstelle Bergatreute ab sofort den Bildungsbetrieb unterbrechen. Es finden bis auf weiteres keine Veranstaltungen statt. Dies dient dem Zweck, die Verbreitung des Corona -Virus einzudämmen, um zugunsten der Reaktionsfähigkeit des Gesundheitssystems Zeit zu gewinnen. Bereits laufende oder beginnende Kurse werden verschoben oder ausgesetzt. Die Kursverschiebungen werden schnellstmöglich abgearbeitet und neue koordiniert. Sollten sich Änderungen ergeben, dann werden wir Sie ebenfalls hier darüber informieren. Ende der amtlichen Bekanntmachungen Ab hier werden Beiträge und Bekanntmachungen der Kirchen, Vereine und Verbände unter eigener Verantwortung der Einsender veröffentlicht. Rentenangelegenheiten Beratungstermine der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus Bergatreute werden ausgesetzt Wir weisen alle Versicherten darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Lage auch die Beratungstermine der Rentenversicherung im Rathaus Bergatreute durch Herrn Thomas Bötticher ausgesetzt werden. Wenn Sie DRINGENDE Angelegenheiten haben, melden Sie sich telefonisch im Rathaus (Tel / , Frau Schmidt). Wir versuchen dann, eine passende Lösung zu finden. Jugendnachrichten/Sozialarbeit Wichtig! Auf Grund der aktuellen Lage, bleibt der Juki-Treff vorerst geschlossen! Die Familienbesuche werden ebenfalls nicht stattfinden. Wegen neuen Terminen, setzte ich mich mit Ihnen in Verbindung. Bei Fragen können Sie sich gerne bei mir melden. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Katharina Pruch Kinder-, Jugend und Familienbeauftragte Volkshochschule in Bergatreute

11 Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. März 2020 Seite 11 Kirchliche Nachrichten Kath. Kirchengemeinde St. Philippus u. Jakobus Seelsorgeeinheit Oberes Achtal Bischof und Diözesanleitung sagen alle öffentliche Gottesdienste bis 19. April ab Liebe Gläubige der Seelsorgeeinheit Oberes Achtal! Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihre Empfehlungen für den Umgang mit Gottesdiensten in der Corona-Krise noch einmal massiv verschärft. Darüber möchten, ja müssen wir Sie im Folgenden informieren: So sind alle öffentlichen Eucharistiefeiern und anderen Gottesdienste bis einschließlich 19. April 2020 abgesagt. Es gibt in dieser Zeit keine Gottesdienstordnung! Die Sonntagspflicht ist für diesen Zeitraum ausgesetzt! Die Kirchen in der Diözese bleiben aber geöffnet, um Gläubigen die Möglichkeit zum Gebet zu geben. Dies hat Bischof Dr. Gebhard Fürst zusammen mit dem von ihm geleiteten Krisenstab der Diözese am Montagvormittag beschlossen. Die Absage bis 19. April gilt auch für alle Veranstaltungen kirchlicher Träger. Die Absage betrifft ebenso das öffentliche Rosenkranzgebet in den Kirchen und Kapellen auch in der Wolfegger Loretokapelle. Beerdigungen finden ausschließlich im Freien und im engsten Familienkreis statt. Ab 20 Personen muss dies beim Bürgermeisteramt angezeigt werden. Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt werden. Ein Abschiedsgebet findet nicht statt. Die beiden Pfarrbüros in Bergatreute und Wolfegg sind weiterhin als pastorale Anlaufstellen zu den gewohnten Zeiten zu erreichen, allerdings ausschließlich per Telefon oder ! Bitte unbedingt beachten! Die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin in seelsorgerlichen Fragen ansprechbar. Die Erstkommunionfeiern finden nicht wie geplant statt, sondern werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben. Die Firmungen, die bis Ende Mai geplant waren, werden abgesagt und im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 nachgeholt. Auch Trauungen werden bis Ende Mai in der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht stattfinden. Tauffeiern sind zu verschieben. In dringenden Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engen Familienkreis spenden. Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen aber auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (zum Beispiel einer lebensbedrohlichen Situation) bringen sie - unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen auch weiterhin die Heilige Kommunion und spenden die Krankensalbung. Bischof Fürst fügt diesen einschneidenden Maßnahmen die Worte hinzu: Es ist eine sehr schmerzliche Entscheidung, die mir schwerfällt und die wir so noch nie zu treffen hatten. Als Kirche wollen wir den Menschen gerade in dieser schweren Zeit nahe sein und sie begleiten. Das Gebot der Nächstenliebe, Fürsorge und Barmherzigkeit gegenüber Menschen, die besondere Zuwendung benötigen, leitet unser Handeln weiterhin, gerade in dieser schweren und kritischen Zeit. Die Diözese verweist auf die medialen Gottesdienstübertragungen, die ausgeweitet werden. So wird die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr in der Domkirche St. Martin in Rottenburg bis auf weiteres live auf der diözesanen Homepage drs.de übertragen. Für die Feier der Kar- und Ostertage werden Lösungen erarbeitet, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Informationsweitergabe an Familienangehörige, Nachbarn und Bekannte bleibe ich mit Ihnen in dieser kritischen Zeit im Gebet verbunden! Pfarrer Klaus Stegmaier Wichtige Informationen zur KGR-Wahl am 22. März 2020 Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl findet am 22. März 2020 statt, allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen. In Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl haben die Wähler die Briefwahlunterlagen bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16 Uhr im Einwurfbriefkasten des jeweiligen Pfarramts. In Gemeinden mit Briefwahl auf Antrag werden die Fristen verlängert. Briefwahl kann in diesem Fall bis Freitag, 3. April 2020, 12 Uhr beim jeweiligen Pfarramt beantragt werden. Abgabefrist für Wahlbriefe ist dann Sonntag, der 5. April, 16 Uhr. Das Wahlergebnis für die Diözese Rottenburg-Stuttgart wird am 6. April 2020 bekanntgegeben. Bereitschaftsdienst bei Beerdigungen ab Pastoralreferentin Beatrix Zürn Tel / ab Pfarrer Klaus Stegmaier Tel / Vermeldung: Bitte beachten Sie, die Pfarrbüros in Bergatreute und Wolfegg sind nur telefonisch oder per erreichbar. Seelsorgeeinnheit Oberes Achtal Kath. Pfarramt St. Philippus u. Jakobus Ravensburger Str. 31, Bergatreute, Tel /4403, Fax: StPhilippusundJakobus.Bergatreute@drs.de Bürostunden (Fr. Fässler-Koch): Di Uhr; Mi Uhr; Do. v Uhr. Sprechstunde von Pfarrer Stegmaier, Di. v Uhr Kath. Pfarramt St. Katharina Chorherrengasse 5, Wolfegg, Tel /6213, Fax: Stkatharina.Wolfegg@drs.de Bürostunden (Fr. Netzer): Mo, Mi, Fr Uhr Pfr. Klaus Stegmaier, Tel / (außer Mo.) klaus.stegmaier@drs.de Pastoralreferentin Beatrix Zürn, Tel: 07527/ (außer Mo.); beatrix.zuern@drs.de

12 Seite 12 Bergatreute, den 20. März 2020 Bürger und Gemeinde Ev. Kirchengemeinde Alttann Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt für das Reich Gottes. (Lk 9, 62) Wir wünschen Ihnen trotz allen auch Besorgnis erregenden Umständen mit den Worten unseres Landesbischofs F.O. July einen klaren Blick, ein getrostes Herz und besonnenes Eintreten für eine solidarische Gemeinschaft: Auch wenn wir keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist Fürbitte und Hilfe für andere, in der Gemeinde und Nachbarschaft unser Auftrag. Dabei wissen wir uns von Gott getragen und setzen unser Vertrauen auf ihn. Evangelisches Pfarramt Alttann Wolfegg-Alttann, Panoramastrasse 11 Gemeindebüro & Kirchenpflege: Ulrike Ulmer, Dienstag und Mittwoch 8-12 Uhr Telefon oder Homepage: Termine Im Rahmen der empfohlenen Vorsorgemaßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung gelten derzeit folgende Einschränkungen: Sämtliche Gruppen und Kreise finden nicht statt Alle Gottesdienste entfallen bis auf weiteres Unsere Kirche ist während der üblichen Gottesdienstzeit am Sonntag geöffnet. Unter Einhaltung der am Eingang ausgehängten Sicherheitsvorkehrungen kann sie zur persönlichen Besinnung genutzt werden. Da es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, auch in häuslicher Umgebung über Fernsehen, Rundfunk und Internet an Gottesdiensten teilzunehmen oder mithilfe des Losungsoder Gesangbuchs Andachtszeiten zu gestalten, bitten wir unsere Gemeindeglieder um rege Nutzung derselben. Auf unserer Homepage können Sie sich über die Empfehlungen unserer Landeskirche und angebotene Hilfen informieren. Vakaturregelungen Pfarramtliche Vertretung: Pfarrer Glaser, Kisslegg Bestattungen : Pfarrerin Vollmer, Bad Wurzach In dringenden Fällen (außerhalb der Bürozeiten) melden Sie sich bitte bei Ulrike Ulmer, Tel.: Fastenzeit Sich unterbrechen im alltäglichen Einerlei eingespielte Gewohnheiten ablegen wie einen verschlissenen Mantel. Aussteigen aus dem Das war schon immer so alte Denkmuster überprüfen, ob sie noch taugen. Frei werden, Neues einlassen in Herz und Hirn. Das Unmögliche für möglich halten und dem Himmel die Türen öffnen. (Tina Willms) Diese Veröffentlichung auf unserer Homepage zur diesjährigen Fastenzeit wurde eingestellt, als noch niemand etwas davon ahnte, was auf uns zukommen würde an Unterbrechung im alltäglichen Einerlei. Vereinsnachrichten Sportverein Sportverein Allgemein Verschiebung Jahreshauptversammlung Augrund der aktuellen Situation wird die geplante Jahreshauptversammlung am verschoben. Ein neuer Termin wird zu gegebenem Zeitpunkt wieder bekannt gegeben. Musikverein Bergatreute e.v. Jahreshauptversammlung des Musikverein Bergatreute Aufgrund der derzeitigen Situation im Bezug auf den Corona Virus wird die für den angekündigte Jahreshauptversammlung des Musikverein Bergatreute abgesagt. Ein neuer Termin wird dann frühzeitig und satzungsgemäß bekanntgegeben. Auch der Probebetrieb wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis Ostern, ruhen. Marc Kovatschevitsch Vorstandssprecher des Musikvereins Bergatreute e.v.

13 Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. März 2020 Seite 13 Sportschützen und Kyffhäuserkameradschaft Obst- und Gartenbauverein Folgende Info!!! Aufgrund der aktuellen Situation sind wir zum Entschluß gekommen, den Schießbetrieb in Bergatreute mit sofortiger Wirkung einzustellen. Ebenfalls sind sämtliche private Veranstalltungen und Generalversammlungen im Schützenhaus bis auf unbestimmte Zeit abgesagt. Die Schließung des Schießbetriebs schließt auch das Training der Dartsfreunde und die Bogenhalle mit ein. Ebenfalls findet Sonntags kein Frühschoppen statt. Das Haus bleibt komplett geschlossen. Über die Dauer der Schließung kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Unsere Generalversammung am findet somit ebenfalls nicht statt. Ein Ersatztermin gibt es derzeit nicht. Im Namen der gesamten Vorstandschaft Christian Mark Schwäbischer Albverein e.v. Bergatreute Absage Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins Bergatreute am Mittwoch, , Uhr im Schützenhaus Bergatreute Liebe Mitglieder, liebe Gartenfreunde, das Coronavirus beherrscht inzwischen einen großen Teil unseres Tagesablaufs. Die vorgesehene Jahreshauptversammlung samt Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft, sowie vorerst alle weiteren Termine des Obst- und Gartenbauvereins Bergatreute, müssen wir aus Für- und Vorsorge allen Teilnehmern, Besuchern und Organisatoren gegenüber absagen und auf einen späteren Termin verlegen. Sobald ein neuer Termin für die Jahreshauptversammlung sowie für die geplanten Veranstaltungen feststeht, werden wir Sie entsprechend darüber informieren. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit und hoffen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Herzliche Grüße auch im Namen der Vorstandschaft Straßenputzete in Bergatreute Unter dem Motto Bergatreute putzt sich raus wurde die 7. örtliche Straßenputzaktion am Samstag den 14. März in Bergatreute durchgeführt. 21 Helfer, darunter 3 Kinder, sind bei freundlichem Frühlingswetter dem Aufruf der Gemeinde und des Schwäbischen Albvereins gefolgt um die Zufahrtsstraßen vom Müll und Unrat zu befreien. Von Rudi Küble wurden die Helfer in Gruppen und in Straßenabschnitten eingeteilt, die dann den Müll am Straßenrand mit Zangen in Eimern und Säcken aufsammelten. Das Ergebnis war wieder ein gut gefüllter Container mit Unrat, darunter viele Kaffebecher, Plastikverpackungen, Glasflaschen, zig Zigarettenschachteln und Säcke mit Hausmüll, welche die freiwilligen Helfer einsammelten. Es wäre wünschenswert, dass durch unsere Ortsputzete weniger Abfall in unserer schönen Natur entsorgt wird. Nach der Sammelaktion gab es Getränke und ein Vesper. Als aktives Albvereinsmitglied und Müllsammler bedankte sich Gemeinderat Hans Rupp im Namen der Gemeinde bei allen Helfern, die mit ihren Fahrzeugen mitmachten, und beim Bauhof für die Bereitstellung von allen Hilfsmitteln (Eimer, Zangen, Säcke...). S. Sterk Leonie Schuhmacher, 1. Vorsitzende OGV Bergatreute Katholische öffentliche Bücherei Die Bücherei bleibt vorerst bis nach den Osterferien geschlossen. Aufgrund der aktuellen Lage müssen wir leider auch die Bücherei für einige Wochen geschlossen lassen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Eine Versäumnisgebühr fällt für diese Zeit natürlich nicht an. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Falls Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne bei mir melden, Ulrike Mückschel, Tel Bleiben Sie gesund. Reitclub Jahreshauptversammlung ist abgesagt! Der Reitclub Bergatreute e.v. muss die diesjährige Jahreshauptversammlung am Samstag absagen und auf unbestimmte Zeit verschieben. Die Vorstandschaft Helfer beim Bergatreuter Ortsputz

14 Seite 14 Bergatreute, den 20. März 2020 Bürger und Gemeinde Was sonst noch interessiert Das Bauernhausmuseum in Wolfegg bleibt geschlossen! Durch Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung bleibt auch das Bauernhaus- Museum in Wolfegg vorerst geschlossen Auch das Bauernhaus-Museum bleibt wie die anderen Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg vorerst geschlossen und startet nicht wie ursprünglich geplant Ende März in die neue Saison. Noch ist nicht sicher, wann Museen und andere Freizeiteinrichtungen wieder öffnen können. Vorsorglich werden alle Veranstaltungen des Museums zunächst bis einschließlich 15. Juni abgesagt. Trotzdem arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums weiter. Geplant ist die Wiedererrichtung des Hofs Beck aus Taldorf auf dem Museumsgelände. Das Fischerhaus, die bauliche Keimzelle des Museums, soll für eine neue Ausstellung zum Gastarbeiter auf dem Land umgebaut werden. An mehreren Museumsgebäuden werden Instandhaltungsarbeiten vorgenommen. Diese wichtigen Vorhaben laufen weiter, auch wenn das Museum nicht für das Publikum geöffnet werden kann. Das Museumsgelände ist geschlossen und darf nicht betreten werden. Auch die wissenschaftliche Arbeit im Museum wird fortgesetzt - unter anderem die Planungen und Recherchen für die kommenden Ausstellungen und ihr Begleitprogramm. Freuen können sich die Besucher auf einige neue Informationsmedien, die bei der Wiederöffnung des Museums erhältlich sein werden: Eine App, in der ehemalige Bewohner der Museumshäuser spannende Geschichten erzählen und ein Kinderführer mit Mitmachheft. Weiterhin wird es künftig ein mit Aufnahmen des Fotografen Ernst Fesseler reich illustriertes Museumsbuch mit eingehenden Informationen zu jedem historischen Gebäude und zu den im Museum vermittelten Themen geben. Bauernhaus-Museum Allgäu Oberschwaben Wolfegg Freilichtmuseum Vogter Str. 4, D Wolfegg Tel.: +49 (0) info@bauernhaus-museum.de Corona im bodo Kein Fahrscheinverkauf im Bus - Buseinstieg hinten Die Nutzung von Bus & Bahn ist in diesen Tagen ein viel diskutiertes Thema. Aktuell wurden nun konkrete Anordnungen für den Omnibusverkehr im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) vereinbart. Auch das Fahrplanangebot wird ab - neu - Dienstag, den 17. März 2020 (Betriebsbeginn) eingeschränkt. Für Fahrgäste gilt ab sofort, nur noch die hinteren Bustüren zum Ein- und Ausstieg zu benützen. Die vorderen Bustüren werden bis auf Weiteres geschlossen gehalten, es ist kein Fahrscheinkauf beim Busfahrer möglich. Diese Vorsichtmaßnahme soll dazu dienen, die Ansteckungsgefahr für Fahrgäste und Fahrpersonal zu minimieren. Die Mitfahrt ist dennoch und weiterhin nur mit einem gültigen Fahrschein erlaubt. bodo empfiehlt hier die Verkaufskanäle ecard, HandyTicket, DB navigator oder den Fahrscheinautomat am Bahnhof zu nutzen. Handyticket & ecard nutzen bodo empfiehlt, vorrangig digitale Fahrscheinangebote zu nutzen. Vor allem die Nutzung der ecard im berührungslosen Check-in/Check-out Verfahren bietet sich an. Das eticketing-angebot im bodo ist bestellbar über die Webseite Weiterhin sind im bodo-verkehrsverbund Tickets sowohl als HandyTicket (Infos & Registrierung unter de), über den DB navigator oder natürlich an den Fahrscheinautomaten am Bahnhof erhältlich. Keine Kartengebühr für ecard-besteller: Wer eine ecard bestellt, bekommt bis auf Weiteres die einmalige Kartengebühr von 2 Euro erstattet. Fahrplaneinschränkungen im Omnibusverkehr Im Landkreis Lindau verkehren die Busse - neu - ab Dienstag, den 17. März 2020 nach Ferienfahrplan (Fahrten mit Hinweis F ). In den Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg gilt zunächst noch der reguläre Fahrplan. Ab Montag, den 23. März 2020 gilt dann auch in diesen beiden Landkreisen und damit im gesamten Verbundgebiet der Ferienfahrplan. Aktuelle Informationen zu möglichen Einschränkungen im Schienenpersonenverkehr sind den Webseiten der Deutschen Bahn (bahn.de) sowie der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (bob-fn.de) zu entnehmen. > Neuigkeiten & Aktuelles auch stets unter bodo.de/aktuelles Medizin Campus Bodensee Besuch im Krankenhaus nur wenn s nötig ist MCB bittet darum, von Besuchen stationären Patienten Abstand zu nehmen Winterzeit ist Grippezeit. Nicht nur das Coronavirus ist derzeit omnipräsent, auch die Influenza (echte Grippe ) oder der Noro-Virus (Magen-Darm-Erkrankung) haben aktuell Hochkonjunktur und schaffen es in den vergangenen Tagen und Wochen nicht nur in die Schlagzeilen, sondern auch in Praxen und Krankenhäuser. Aus genau diesen Gründen bittet der Medizin Campus Bodensee darum, die Besuche von Patienten im Klinikum Friedrichshafen, im Krankenhaus 14 Nothelfer Weingarten und in der Klinik Tettnang einzuschränken beziehungsweise davon ganz Abstand zu nehmen. Wir möchten auch mit dieser Maßnahme das Risiko für unsere kranken Patienten und für unsere Mitarbeiter weiter minimieren, so Prof. Dr. Roman Huber, Ärztlicher Direktor des Klinikums Friedrichshafen. Diese Bitte richtet sich nicht nur an potentiellen Besucher, die erkältet sind, sondern an alle. Ist der Besuch eines stationären Patienten unabdingbar, sollten dessen Besucher zwingend die allgemeinen Hygienevorschriften beachten und umsetzen. Raimund Haser MdL hält an Bürgersprechstunden fest Allerdings bis auf weiteres telefonisch Die nächste Bürgersprechstunde des CDU-Landtagsabgeordneten Raimund Haser findet am Montag, 6. April 2020 von 8:30-13:00 Uhr statt. Im direkten Gespräch können sich Bürger mit ihren Problemen, Anregungen oder auch mit in diesen Zeiten wertvollen Hinweisen an ihren direkt gewählten Landtagsabgeordneten wenden. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Achtung: Aufgrund der raschen Ausbreitung des Coronavirus findet die Bürgersprechstunde ausnahmsweise telefonisch statt!

15 Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. März 2020 Seite 15 Wenden Sie sich für eine Terminabsprache bitte an das Büro im Landtag, per Telefon unter oder per Mail unter Medizin Campus Bodensee Medizin Campus Bodensee verschärft Besuchsregelungen und sagt elektive Termine ab Auch wenn in den Krankenhäusern des Medizin Campus Bodensee bisher kein Covid-19-Patient behandelt wird, verschärft der Klinikverbund seine Besuchsregelungen und schränkt diese zum Schutz seiner Patienten und Mitarbeiter stark ein. Daher gilt ab Samstag, 14. März, und bis auf weiteres ein generelles Besuchsverbot auf sämtlichen Stationen des Klinikums Friedrichshafen, der Klinik Tettnang und des Krankenhauses 14 Nothelfer. Darüber hinaus werden, soweit medizinisch vertretbar, ab Montag, 16. März, grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit verschoben. Diese Maßnahmen entsprechen den Anforderungen der Länderkonferenz und der Bundesregierung. Wir bitten unsere Patienten und Besucher, ausschließlich die Haupteingänge zu nutzen, so MCB-Geschäftsführerin Margita Geiger. Patienten des MCB werden darüber hinaus gebeten, auch zu ambulanten Termine alleine oder höchstens mit einer Begleitperson zu kommen. Diese Regelung gilt auch für die Kreißsäle und Wochenstationen des Klinikums Friedrichshafen und der Klinik Tettnang. Wir setzen auf das Verständnis und die Vernunft der Bevölkerung, appelliert Prof. Dr. Roman Huber, Ärztlicher Direktor des Klinikums Friedrichshafen und Leiter der Hygienekommission auch in Zusammenhang mit der von der WHO ausgerufenen Corona-Pandemie. Betroffen sind vom Besuchsverbot außerdem sind alle Veranstaltungen im MCB und vom MCB, aber auch die Elternschul-Kurse im Klinikum Friedrichshafen und in der Klinik Tettnang, das offene Montagssingen und die Optifast-Gruppentreffen im Klinikum Friedrichshafen. Eingestellt ist bereits der Shuttle-Service auf dem MCB-Gelände in Friedrichshafen. Innovationspreis des Landes Wirtschaftsministerium schreibt Innovationspreis des Landes für kleine und mittlere Unternehmen aus Ministerin Hoffmeister-Kraut: Unsere mittelständischen Unternehmen haben großes Innovationspotential Gerade unsere zahlreichen mittelständischen Unternehmen haben ein großes Innovationspotential und tragen mit viel Neugier und Mut zur Veränderung maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes bei. Deren Wettbewerbsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für den Wohlstand unseres Landes, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (14. Februar) anlässlich der Veröffentlichung der diesjährigen Ausschreibung. Mit dem Innovationspreis ehren wir auch 2020 wieder unkonventionelle Ideen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg. Gerade in Zeiten zunehmender Herausforderungen sind Innovationen der wichtigste Treiber und Erfolgsfaktor für einen starken und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort, so die Ministerin. Baden-Württemberg ist bundes- und europaweit weiterhin führend bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Die FuE-Ausgabenintensität erreichte zuletzt mit 5,6 Prozent einen neuen Rekordwert. Der Innovationspreis ist mit insgesamt Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle ( ) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen der Industrie und des Handwerks für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet. Die Rahmenbedingungen: Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2020 über das Online-Bewerbungsportal eingerichtet werden. An dem Wettbewerb können Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und mit Sitz in Baden-Württemberg teilnehmen. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am 10. November 2020 im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelländische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll. Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Ausschreibungsunterlagen sowie den Link zur Online-Bewerbung gibt es im Internet unter oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg bei Regierungspräsidium Stuttgart. Ein Rückblick auf Preisverleihung 2019 finden Sie unter: Forstamt Ravensburg und Holzverwertungsgenossenschaft (HVG) informieren zum Holzmarkt Nach Sturm Sabine und den nachfolgenden kleineren Stürmen zeichnet sich auch für Süddeutschland ein sehr schwieriger Holzmarkt ab sind gewaltige Mengen Kalamitätsholz (Borkenkäfer, Dürre, Sturm und Schneebruch) insbesondere in Deutschland (70 Mio. Festmeter) und Tschechien (30 Mio. Fm) angefallen. Die Holzeinschläge übersteigen die Aufnahmemöglichkeiten der Säge- und Holzindustrie. In beiden Ländern werden nicht mehr alle Kalamitätshölzer aufgearbeitet. Allein in Tschechien bleiben ca. 10 Mio Fm Käferholz stehen. Die Prognosen für 2020 deuten ebenfalls, insbesondere in Tschechien auf enorme Käfer-, und Dürrholzanfälle hin. Die Prognosen belaufen sich auf die bisher für Tschechien unvorstellbare Menge von 50 Mio Fm. In Tschechien werden Holzpreise für Käferholz mit Verkauf auf dem Stock von teilweise nur noch 1 /Fm erzielt. Vor Sturm Sabine war der Holzeinschlag im Privatwald unserer Region sehr verhalten. Die Vermarktung der zu erwartenden regulären Holzeinschläge war über Verträge der Sägeindustrie gesichert. Die Sägeindustrie hat sich teilweise auch aufgrund der verhaltenen Holzeinschläge in unserer Region aus den Hauptschadenregionen in Mitteldeutschland und in Tschechien eingedeckt. Die jetzt angefallenen großen Sturmholzmengen treffen auf eine Sägeindustrie die nur noch sehr begrenzt aufnahmefähig ist. Die Preise sind rückläufig. Die Coronavirus Krise schlägt ebenfalls durch. Der Export von Schnittholz nach Italien stockt ganz erheblich. Dies wird nicht ohne Auswirkung auf den Holzmarkt bleiben. Für die von Ihnen aufgearbeiteten Hölzer bestehen nach wie vor Verkaufsmöglichkeiten über die Holzverwertungsgenossenschaft (HVG). Mit den Sägewerken sind Monatsquoten vereinbart. Die Hölzer werden über vereinbarte

16 Seite 16 Bergatreute, den 20. März 2020 Bürger und Gemeinde Monatsquoten an die Sägewerke verkauft und an Sie ausbezahlt. Derzeit erzielt Fichte im Leitsortiment der Stärkeklassen L2b, 3 und 4, Güte B/C noch 55 bis 60 /Fm. Für D Holz, Gipfel und altes Käferholz werden Preise zwischen 25 und 30 /Fm erzielt. Für die Stärkeklasse 2a und 5 gibt es Abschläge bis 10 /Fm, für die Stärkeklassen 1b und 6 weiter Abschläge bis zu 10 /Fm. Die Aufarbeitung schwacher Gipfelhölzer kann nicht empfohlen werden, diese sollten ins Brennholz wandern. Bitte wenden Sie sich vor Hiebsbeginn unbedingt an den für Sie zuständigen Förster. JETZT MIT 2 START- GUTHABEN TESTEN! Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal JETZT NEU Gestalten Sie ganz bequem und einfach online Ihre persönliche Grußanzeige. Jetzt reinklicken: AUCH MOBIL! r di Herzen alles L und Gut La Happy py Birthda thday! Lieber Hans, zu deinem Geburtstag wünschen wir dir dir vo vo Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am um am.00 Uhr in der St. Martin Kirche. M11 Zum anschließenden bße enden n Sektempfang laden wir herzlich ein. ama schlieb Mam einza, ße Lhlieb Liebe hlieeb ßendenMam e umm Mama, 1.00ama a, du bist die Beste! Ich hab dich Lieb. südmail.digital EINMAL GEKLICKT BRIEF VERSCHICKT! Deine e Karin Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße Kornwestheim

17 Amtsblatt der Gemeinde Bergatreute Nummer 12 Unsere Sonderthemen 2020 KW /21 Thema Handel - Handwerk - Dienstleistung (Sonderpreise) KW /21 Thema Handel - Handwerk - Dienstleistung für Ludwigsburg, Remseck/Patt. (Sonderpreise) KW 5/6 19/20 39/40 Thema Ausbildung & Beruf KW 10/11 26/27 44/45 Thema Senioren - Mitten im Leben KW 9/10 18/19 38/39 Thema Bauen & Wohnen KW 14 43/44 Thema Auto & Zweirad KW weitere Themen 7/8 Gesundheit & Beauty 13/14 Schlemmen und Genießen zu Ostern 17 Balkon - Terrasse - Garten 18/19 Muttertag 22/23 Immobilien 24/25 Freizeit & Reisen 30/31 Urlaubszeit Sommer 36/37 Schulanfang 43/44 Stille Tage 46/47 Adventszeit 50/51 Weihnachtsgrüße Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter: anzeigen@duv-wagner.de Tel.: Fax: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße Kornwestheim

18 Amtsblatt der Gemeinde Bergatreute Nummer 12 SPENDENKONTO IBAN: DE IMMOBILIENMARKT Gemeinsam kranken Kindern helfen Bitte unterstützen Sie den Neubau des Kinderzentrums Bethel mit Ihrer Spende. Wohlfühlwohnungen Spendenkonto (IBAN): DE Stichwort: KINDGESUND, , 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Unverbindliche Illustration, Energieausweis in Erstellung Kaufpreis ab e , Provisionsfrei Beratungszeiten: Mi., Fr. und So., Uhr Büro Ganterhofstr. 2, RV/Erlen Baustart Frühjahr 2020 Telefon: 0751/ STELLENANGEBOTE Für unseren dreijährigen Sohn suchen wir ab sofort eine Begleitperson/Integrationskraft für die Begleitung im Kindergarten St. Theresia in Wolfegg, für Stunden pro Woche. Unser Sohn hat Diabetes (Typ 1) und ist zu seiner optimalen Insulinversorgung mit einer Insulinpumpe und einem Dauer-Blutzucker- Messsensor ausgestattet. Ihre Aufgabe als Begleitperson/ Integrationskraft, gemeinsam mit den Erzieherinnen, ist die Unterstützung, Begleitung unseres Sohnes in Abläufen und Ritualen des Kindergarten-Alltags, sowie in verschiedenen Gruppen- und Spielsituationen. Darüber hinaus sind Sie nach entsprechender Schulung durch einen Diabetesberater und unsere praktische Unterstützung in der Lage, unser Kind bei der Essensaufnahme, bei körperlicher Anstrengung und in Situationen einer Über- oder Unterzuckerung zu unterstützen, um einen optimalen Blutzuckerspiegel zu erreichen. Eine enge Zusammenarbeit ist hier erforderlich und somit auch die Voraussetzung sich als Teil des Teams und als Vertrauensperson unseres Sohnes zu sehen. Die Arbeitszeiten orientieren sich an den Öffnungszeiten der Einrichtung bzw. an der bestmöglichen Unterstützung unseres Sohnes zu den Essens-, Spiel- und ggf. Schlafzeiten. Sie nehmen regelmäßig an den Teamsitzungen der Erzieherinnen teil und können sich jederzeit auf unsere Unterstützung vor Ort verlassen. Ihre Anstellung erfolgt über den Träger des Kindergartens und erfolgt zu den für Integrationskräfte üblichen Konditionen. Die Anstellung ist vorläufig für die Dauer des Kindergartenbesuchs befristet. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf unter (Andreas Egler) oder (Anika Egler). Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Zur Verstärkung unseres Teams in Meckenbeuren/Reute suchen wir einen qualifizierten und russisch sprechenden techn. Sachbearbeiter (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit Ihre Tätigkeit umfasst die Projektbearbeitung von Kühllagerprojekten zum Teil auch in russischer Sprache, Disposition von Lieferanten und Unternehmen und die Kommunikation mit unserer russischen Niederlassung. Vorausgesetzt werden: Technische Ausbildung als Ingenieur oder Bauzeichner Gute Kentnisse in Russisch Grundkenntnisse in Englisch Guter Umgang mit Microsoft Office Gerne auch Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) Fax bewerbung@plawi.de

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